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Neue Quarantäne-Maßnahmen im Corona-Fall

Seit dem 17. Januar gelten die neuen Quarantäne-Maßnahmen, wenn man selber infiziert ist oder Kontakt zu Corona-Infizierten hat.

Wann muss man eigentlich in Quarantäne und für wie lange?
In der Verordnung des Hamburger Senats vom 14. Januar 2022 gibt es eine Reihe von Aktualisierungen für den Fall, dass man selber an Corona erkrankt oder in direkten Kontakt mit Corona-Infizierten gekommen ist. Unter der Überschrift „§ 35 Absonderungspflicht für infizierte Personen und enge Kontaktpersonen“ ist alles genau beschrieben.

Lesen Sie direkt den Wortlaut der Verordnung unter diesem Link.

Das Erklärbild zur Quarantäne wurde von der niedersächsischen Landesregierung erstellt (zum Vergrößern anklicken). Es ist eine vereinfachte Übersicht, die das Wichtigste auf einen Blick zeigt. Die Regeln sind die gleichen, die auch für Hamburg gelten. Sobald wir vom Hamburger Senat auch solch eine Übersicht vorliegen haben, werden wir sie hier einstellen.